Ab 2026 müssen europäische Unternehmen detaillierte ESG-Berichte erstellen. Die CSRD betrifft über 50.000 Unternehmen in der EU und verlangt transparente Nachhaltigkeitsdaten entlang der gesamten Supply Chain.
Ab dem Geschäftsjahr 2026 stehen europäische Unternehmen vor einer der größten regulatorischen Herausforderungen der jüngeren Geschichte: Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) macht detaillierte Nachhaltigkeitsberichte zur Pflicht – und betrifft weit mehr als nur Großkonzerne. Mit der neuen Richtlinie müssen rund 50.000 Unternehmen in der EU erstmals umfassende ESG-Daten (Environmental, Social, Governance) offenlegen. Für die Logistikbranche bedeutet dies eine fundamentale Transformation hin zu transparenteren, nachhaltigeren Supply Chains.
CSRD: Was sich 2026 ändert
Die CSRD wurde entwickelt, um bestehende Lücken bei den Berichtsvorschriften zu schließen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt auszuweiten. Ursprünglich sollten bereits für das Geschäftsjahr 2025 erste Berichte erstellt werden, doch nach Vorschlägen der Europäischen Kommission vom Februar 2025 wurde eine Übergangsfrist von zwei Jahren für bestimmte Unternehmen gewährt. Unternehmen mit bis zu 750 Mitarbeitenden müssen für die Berichtsjahre 2025 und 2026 keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen, Scope-3-Emissionen oder ausgewählten sozialen Themen machen – ein Atemzug für viele mittelständische Logistikdienstleister.
Dennoch bleibt die Richtlinie weitreichend: Bereits ab 2027 müssen kleinere Unternehmen über das Geschäftsjahr 2026 Bericht erstatten. Ein Unternehmen gilt als klein, wenn mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt werden: Bilanzsumme von maximal 450.000 Euro, Nettoumsatzerlöse von höchstens 900.000 Euro oder durchschnittlich nicht mehr als 10 Beschäftigte während des Geschäftsjahres.
50.000+
Unternehmen in der EU müssen CSRD-Berichte erstellen
Scope 3
Alle Wertschöpfungsketten-Emissionen müssen erfasst werden
PPWR: Die Verpackungsverordnung kommt
Parallel zur CSRD tritt am 12. August 2026 die neue europäische Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) in Kraft. Die Verordnung wurde am 22. Januar 2025 unter der Nummer 2025/40 im Official Journal der EU veröffentlicht und trat am 11. Februar 2025 in Kraft, wobei der Geltungsbeginn aufgeschoben wurde.
Die PPWR schafft einen aktualisierten Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der gesamten Europäischen Union. Für Logistikunternehmen bedeutet dies neue Anforderungen bei der Verpackungsgestaltung, dem Recycling und der Rücknahme von Verpackungsmaterialien. Die Kombination aus CSRD und PPWR zwingt Unternehmen dazu, ihre gesamte Supply Chain auf Nachhaltigkeit zu überprüfen – von der Beschaffung bis zur letzten Meile.
Fraunhofer IML SKALA: Messbar nachhaltig
Um den Anforderungen der CSRD gerecht zu werden, benötigen Unternehmen präzise Messmethoden. Das Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik (IML) in Dortmund entwickelt mit SKALA (System zur Klassifizierung und Analyse von Logistik-Anwendungen) ein Bewertungsinstrument, das Logistikunternehmen bei der Erfassung und Optimierung ihrer Nachhaltigkeitskennzahlen unterstützt.
SKALA ermöglicht es Unternehmen, ihre Logistikprozesse entlang verschiedener Nachhaltigkeitsdimensionen zu bewerten – von Energieeffizienz und Emissionen bis hin zu Ressourcenverbrauch und sozialen Standards. Diese Daten sind essenziell für die CSRD-konforme Berichterstattung und helfen gleichzeitig, Schwachstellen in der Supply Chain zu identifizieren. Besonders für mittelständische Logistikdienstleister, die oft nicht über eigene Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen, bieten solche Tools eine wertvolle Unterstützung.
E-LKW und Megawatt-Laden: Die Flotten der Zukunft
Um die Scope-3-Emissionen entlang der Wertschöpfungskette zu reduzieren – eine zentrale Forderung der CSRD – setzen Logistikunternehmen verstärkt auf Elektromobilität. Die Entwicklung von Megawatt-Ladesystemen für schwere Nutzfahrzeuge macht dabei rasche Fortschritte. Erste LKW mit Megawatt-Charging-System (MCS) können bereits in unter 45 Minuten 300 Kilowattstunden laden – genug für weitere 300 Kilometer Reichweite.
Der BDI Logistik 4.0 initiative zufolge müssen deutsche Unternehmen bis 2030 massiv in die Elektrifizierung ihrer Flotten investieren, um die Klimaziele zu erreichen. Die CSRD beschleunigt diesen Prozess zusätzlich, da Unternehmen ihre Fortschritte bei der Dekarbonisierung transparent offenlegen müssen. Für Speditionen bedeutet dies nicht nur höhere Investitionskosten, sondern auch die Chance, sich durch frühe Transformation als nachhaltige Partner zu positionieren.
"Die CSRD ist kein bloßes Bürokratieprojekt, sondern ein Katalysator für echte Transformation. Unternehmen, die jetzt in digitale Tools und grüne Technologien investieren, werden langfristig wettbewerbsfähiger sein."
— BDI Initiative Logistik 4.0
Praktische Umsetzung für Logistikunternehmen
Für Logistikdienstleister ergeben sich aus der CSRD mehrere konkrete Handlungsfelder: Zunächst müssen Unternehmen ein geeignetes System zur Erfassung von Nachhaltigkeitsdaten aufbauen. Dazu gehören Treibstoffverbrauch, Fahrzeugflottenzusammensetzung, Energieeffizienz von Lagern sowie soziale Faktoren wie Arbeitssicherheit und Weiterbildung. Werden diese Daten bereits erfasst, erleichtert dies die spätere Berichterstattung erheblich.
Zudem müssen Unternehmen ihre Lieferketten analysieren. Die CSRD verlangt die Offenlegung von Scope-3-Emissionen – also indirekten Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Für Logistikunternehmen bedeutet dies, auch die Emissionen ihrer Subunternehmer und Partner zu erfassen. Cloudbasierte Transportmanagement-Systeme (TMS) können hier unterstützend wirken, indem sie CO2-Daten automatisch entlang der Supply Chain aggregieren.
Die externe Prüfung der Berichte ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Die Berichte müssen zunächst mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) geprüft werden. Bis zum 1. Oktober 2026 sollen europäische Prüfungsstandards mit begrenzter Sicherheit durch die Europäische Kommission angenommen werden. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit potenziellen Prüfern abstimmen und deren Anforderungen verstehen.
Quellen: CSR-in-Deutschland.de – CSRD Richtlinie, Umweltbundesamt – Umweltberichterstattung, DIHK – PPWR Merkblatt, IHK Frankfurt – CSRD Berichtspflichten, WPK – CSRD Prüfungsanforderungen
Bereit für die CSRD? Optimieren Sie Ihre Logistik jetzt!
Die neuen ESG-Berichtspflichten erfordern präzise Daten über Ihre Transporte und Emissionen. Die Loog.AI automatisiert Ihre Frachtkostenabrechnung via WhatsApp und liefert Ihnen die Transparenz, die Sie für nachhaltige Entscheidungen brauchen – ohne Tabellen, ohne Anrufe.
Jetzt mit Loog.AI sprechen →